Der Vermieter eines Gewerberaums darf die monatlichen Nebenkostenpauschale durch eine einseitige Erklärung erhöhen. Voraussetzung ist …eine entsprechende Klausel im Mietvertrag. Diese Klausel ist zulässig und nicht zu beanstanden (BGH, Urteil vom 5.2.2014, XII ZR 65/13).
Für die Praxis: Bestehen Sie aber darauf, dass der Vermieter Ihnen diese einseitige Erklärung über die Erhöhung der monatlichen Nebenkosten ausdrücklich und in Textform vorlegt. Die Erhöhung der Nebenkosten auf dieser Grundlage ist aber kein Grund zur vorzeitigen Kündigung des zugrunde liegenden Mietvertrages.