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Volkelt-Briefe

Gewerberaum-Vermieter darf Nebenkostenvorauszahlung erhöhen

Der Ver­mie­ter eines Gewer­be­raums darf die monat­li­chen Neben­kos­ten­pau­scha­le durch eine ein­sei­ti­ge Erklä­rung erhö­hen. Vor­aus­set­zung ist …eine ent­spre­chen­de Klau­sel im Miet­ver­trag. Die­se Klau­sel ist zuläs­sig und nicht zu bean­stan­den (BGH, Urteil vom 5.2.2014, XII ZR 65/13).

Für die Pra­xis: Bestehen Sie aber dar­auf, dass der Ver­mie­ter Ihnen die­se ein­sei­ti­ge Erklä­rung über die Erhö­hung der monat­li­chen Neben­kos­ten aus­drück­lich und in Text­form vor­legt. Die Erhö­hung der Neben­kos­ten auf die­ser Grund­la­ge ist aber kein Grund zur vor­zei­ti­gen Kün­di­gung des zugrun­de lie­gen­den Mietvertrages.

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