Für eine ordnungsgemäße Beschlussfassung in der GmbH ist es wichtig, die Form-Vorschriften für die Gesellschafterversammlung der GmbH genau einzuhalten (Einladung, Tagesordnung usw.). Ebenso wichtig ist es, den Ablauf … der Gesellschafterversammlung rechtsicher zu gestalten. Für die Praxis empfiehlt es sich, einen Versammlungsleiter zu bestimmen, der den ordnungsgemäßen Ablauf sicherstellt. Laut GmbH-Gesetz ist ein Versammlungsleiter für die Gesellschafterversammlung zwar nicht vorgesehen. Aber die Gesellschafter können diesen mit einfacher Mehrheit in der Gesellschafterversammlung bestimmen.
In GmbHs mit 4 und mehr Gesellschaftern empfiehlt es sich, den Versammlungsleiter im Gesellschaftsvertrag festzulegen – z. B. den Geschäftsführer, ein Mitglied des Beirates oder den Rechtsberater der GmbH. Der Versammlungsleiter hat die Aufgabe, Beratung und Beschlussfassung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten (TOP) sicherzustellen. Er sorgt dafür,
- dass die TOPs ausreichend erörtert werden,
- dass jeder Gesellschafter gehört und ordnungsgemäß abstimmt
- und dass das Ergebnis korrekt und eindeutig festgestellt wird.
- Der Versammlungsleiter muss Beschlüsse per Niederschrift festhalten, d. h. er formuliert den letzten Beschlussinhalt für das Protokoll.
Lassen Sie die Beschlussformulierung vor und nach jeder Beschlussfassung vom Protokollführer verlesen und nochmals bestätigen. Der vom Versammlungsleiter so festgestellte Beschlussinhalt ist verbindlich und kann anschließend nur noch mit einer Anfechtungsklage beseitigt werden. Ist der Versammlungsleiter im Gesellschaftsvertrag bestimmt, kann hiervon nicht durch Beschluss der Gesellschafter abgewichen werden. Bei Abwesenheit ist ein Stellvertreter durch Gesellschafterbeschluss zu bestimmen.
Übersicht: Vorbereitung der Versammlungsleitung
Aufgabe | Vorbereitung |
organisatorisch Vorbereitung |
|
Ablauf-Vorbereitung |
|
Fachliche Vorbereitung |
|