Bisher behandeln die Finanzämter die Zinsen für ein Gesellschafter-Darlehen nicht als Betriebsausgabe, wenn dafür keine Sicherheit hinterlegt wurde. Diese Finanzamts-Praxis … ist ab sofort hinfällig. Laut Bundesfinanzhof (BFH) kann eine fehlende Sicherheit durch einen höheren Zins kompensiert werden. Wichtig: In Zukunft muss das Finanzamt den Gesamtrahmen eines Gesellschafter-Darlehens prüfen und den Vergleich zu einem Bankdarlehen anlegen. Denn auch bei einem Bank-Darlehen sind unterschiedliche Ausgestaltungen möglich (BFH, Urteil vom 22.10.2013, VIII R 26/11).
Das ist ein wichtiges Urteil für Familien-GmbHs, und zwar für den Fall, dass die Bank keinen Kredit mehr gewährt oder nur gegen unzumutbare Konditionen einräumt. Dann können die Gesellschafter mit einem Kredit aushelfen, selbst wenn die GmbH keine Sicherheiten mehr stellen kann. Achtung: Das Gesellschafter-Darlehen wird aber auf keinen Fall steuerlich anerkannt, wenn dazu aus der GmbH Eigenmittel entnommen werden und diese vom Gesellschafter in der GmbH wieder als Darlehen eingebracht werden.