Auch als Geschäftsführer können Sie die Kilometerpauschale …
für die Wegstrecke zischen Wohnung und Arbeitsstätte (30 Cent pro Entfernungskilometer) bei der ESt ansetzen. Problem: Es gibt eine schnellere Strecke, die aber länger ist. Dazu das FG Rheinland-Pfalz: Nur wenn die längere Strecke in jeder Verkehrslage einen (nennenswerten) Zeitvorteil bringt, kann die längere Wegstrecke bei der Steuer angesetzt werden (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.2.2013, 4 K 1810/11).
Für die Praxis: Laut Rechtslage haben Sie Anspruch darauf, dass Ihr Einzelfall vom Finanzamt geprüft wird. In der Praxis wird eine Zeitersparnis von 20 Minuten anerkannt. Was dazu führt, dass Sie die längere Strecke auch steuerlich geltend machen können (BFH, Urteil vom 16.11.2011, VI R 19/11). Aber auch eine kürzere Zeitersparnis kann dazu führen, dass das Finanzamt auch diese Streckenführung steuerlich anerkennen muss.