Nach SPD und Grünen haben sich jetzt auch erste Vertreter der CDU zum Thema Manager-Vergütung positioniert (vgl. Volkelt-Brief Nr. 25 und 28/2012). Den Anfang machte jetzt CDU-Bundestagspräsident Norbert Lammert. Wörtlich: …
„Das ist nicht zu rechtfertigen, schon gar nicht mit entsprechenden Leistungs- und Verantwortungsdifferenzen. Das ist die Verselbständigung der Gehaltsfindung, die den Verdacht der Selbstbedienung nahe legt“ (Interview in:. Spiegel online).
Das Problem: Hohe „Manager-Gehälter“ sind schwer zu kommunizieren und emotionalisieren. Gleichzeitig halten die Medien das Thema hoch. Das wird sich auch bis zu den Bundestagswahlen 2013 nicht ändern. Völlig unerheblich ist dabei, dass die in der Öffentlichkeit diskutierten Höchstwerte (VW-Chef Winterkorn: zuletzt 9,3 Mio. EUR) extreme Ausreißer sind. In der Durchschnittsbetrachtung ergibt sich ein völlig anderes Bild. Im Mittelstand bleiben die Gehälter der Geschäftsführer in aller Regel im Bereich des Faktors 30 – danach sollte der Chef maximal das 30-fache des durchschnittlichen Arbeitseinkommens im Betrieb verdienen. Beispiel: Durchschnitteinkommen der Beschäftigten: 15.000 EUR im Jahr. Geschäftsführer-Gehalt: bis zu 450.000 EUR.
Die bedrohliche Steuer-Lösung: Bisher wurden lediglich gesetzliche Höchstgrenzen diskutiert. So z. B. mit dem SPD-Modell, die Gehaltshöhe auf 500.000 EUR/Jahr festzuschreiben. Eine solche Höchstgrenze ist aber nur in solchen Unternehmen durchzusetzen, in denen der Staat seine Interessen als Anteilseigner durchsetzen kann. In privaten Unternehmen ist eine solche Lösung nicht durchzusetzen – solche Eingriffe in das Privatvermögen sind durch das Grundgesetz nicht gedeckt. Rechtlich unbedenklich ist dagegen die jetzt diskutierte Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs beim Chef-Gehalt. Für den Mittelstand bedeutet das im Endeffekt eine drastische Steuererhöhung. Konkret: Für Geschäftsführer-Gehälter über 500.000 EUR müssen Sie Körperschaft- und Gewerbesteuer zahlen.
Für die Praxis: Die Diskussion um die Manager-Gehälter hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich aufgeschaukelt und hat sich zu einem dankbaren Stammtisch-Thema entwickelt. Damit lassen sich Wählerstimmen fangen. Das kann auch nicht an der CDU vorbei gehen. Im schlechtesten Fall müssen Sie davon ausgehen, dass sich auch die CDU das Thema Betriebsausgabenbeschränkung für Manager-Vergütungen ins Wahlprogramm schreibt. Für diesen Fall sollten Sie vorsorgen: Prüfen Sie zusammen mit dem Steuerberater, welche Möglichkeiten es gibt, die hohe Steuerbelastung zu vermeiden (z. B. Kürzung des Geschäftsführer-Gehalts gegen Zinsen aus Gesellschafter-Darlehen, Gründung einer Stiftung für Familienvermögen).