Kategorien
Volkelt-Briefe

Geschäftsführer- und Manager-Gehälter: Jetzt meldet auch die CDU Handlungsbedarf – es läuft auf stille Steuererhöhungen für den Mittelstand hinaus

Nach SPD und Grü­nen haben sich jetzt auch ers­te Ver­tre­ter der CDU zum The­ma Mana­ger-Ver­gü­tung posi­tio­niert (vgl. Vol­kelt-Brief Nr. 25 und 28/2012). Den Anfang mach­te jetzt CDU-Bun­des­tags­prä­si­dent Nor­bert Lam­mert. Wört­lich: …

Das ist nicht zu recht­fer­ti­gen, schon gar nicht mit ent­spre­chen­den Leis­tungs- und Ver­ant­wor­tungs­dif­fe­ren­zen. Das ist die Ver­selb­stän­di­gung der Gehalts­fin­dung, die den Ver­dacht der Selbst­be­die­nung nahe legt“ (Inter­view in:. Spie­gel online).

Das Pro­blem: Hohe „Mana­ger-Gehäl­ter“ sind schwer zu kom­mu­ni­zie­ren und emo­tio­na­li­sie­ren. Gleich­zei­tig hal­ten die Medi­en das The­ma hoch. Das wird sich auch bis zu den Bun­des­tags­wah­len 2013 nicht ändern. Völ­lig uner­heb­lich ist dabei, dass die in der Öffent­lich­keit dis­ku­tier­ten Höchst­wer­te (VW-Chef Win­ter­korn: zuletzt 9,3 Mio. EUR) extre­me Aus­rei­ßer sind. In der Durch­schnitts­be­trach­tung ergibt sich ein völ­lig ande­res Bild. Im Mit­tel­stand blei­ben die Gehäl­ter der Geschäfts­füh­rer in aller Regel im Bereich des Fak­tors 30 – danach soll­te der Chef maxi­mal das 30-fache des durch­schnitt­li­chen Arbeits­ein­kom­mens im Betrieb ver­die­nen. Bei­spiel: Durch­schnit­t­ein­kom­men der Beschäf­tig­ten: 15.000 EUR im Jahr. Geschäfts­füh­rer-Gehalt: bis zu 450.000 EUR.

Die bedroh­li­che Steu­er-Lösung: Bis­her wur­den ledig­lich gesetz­li­che Höchst­gren­zen dis­ku­tiert. So z. B. mit dem SPD-Modell, die Gehalts­hö­he auf 500.000 EUR/Jahr fest­zu­schrei­ben. Eine sol­che Höchst­gren­ze ist aber nur in sol­chen Unter­neh­men durch­zu­set­zen, in denen der Staat sei­ne Inter­es­sen als Anteils­eig­ner durch­set­zen kann. In pri­va­ten Unter­neh­men ist eine sol­che Lösung nicht durch­zu­set­zen – sol­che Ein­grif­fe in das Pri­vat­ver­mö­gen sind durch das Grund­ge­setz nicht gedeckt. Recht­lich unbe­denk­lich ist dage­gen die jetzt dis­ku­tier­te Beschrän­kung des Betriebs­aus­ga­ben­ab­zugs beim Chef-Gehalt. Für den Mit­tel­stand bedeu­tet das im End­ef­fekt eine dras­ti­sche Steu­er­erhö­hung. Kon­kret: Für Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter über 500.000 EUR müs­sen Sie Kör­per­schaft- und Gewer­be­steu­er zahlen.

Für die Pra­xis: Die Dis­kus­si­on um die Mana­ger-Gehäl­ter hat sich in den letz­ten Jah­ren kon­ti­nu­ier­lich auf­ge­schau­kelt und hat sich zu einem dank­ba­ren Stamm­tisch-The­ma ent­wi­ckelt. Damit las­sen sich Wäh­ler­stim­men fan­gen. Das kann auch nicht an der CDU vor­bei gehen. Im schlech­tes­ten Fall müs­sen Sie davon aus­ge­hen, dass sich auch die CDU das The­ma Betriebs­aus­ga­ben­be­schrän­kung für Mana­ger-Ver­gü­tun­gen ins Wahl­pro­gramm schreibt. Für die­sen Fall soll­ten Sie vor­sor­gen: Prü­fen Sie zusam­men mit dem Steu­er­be­ra­ter, wel­che Mög­lich­kei­ten es gibt, die hohe Steu­er­be­las­tung zu ver­mei­den (z. B. Kür­zung des Geschäfts­füh­rer-Gehalts gegen Zin­sen aus Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen, Grün­dung einer Stif­tung für Fami­li­en­ver­mö­gen).

Schreibe einen Kommentar