Als Geschäftsführer, der viel mit dem Flieger unterwegs ist …
und keine Zeit hat, die Miles- and More-Gutschriften selbst in Anspruch zu nehmen (z. B. weil keine Zeit für privaten Urlaub bleibt), können Sie diese Prämienleistungen (Hotelaufenthalte, Sonderflüge usw.) auf Dritte übertragen. Und zwar nicht nur an Familien-Mitglieder, sondern auch an außen stehende Dritte. Die entsprechenden AGBs der Fluggesellschaften, die das untersagen sind unwirksam (OLG Köln, Urteil vom 12.6.2013, 5 U 46/12).
Für die Praxis: Das Gericht bestätigt, dass Sie berechtigt sind, Guthaben und Prämienansprüche zu verkaufen. Anders sieht es aus bei „Meilen“. Eine Übertragung von angesammelten Miles auf Dritte – gleichgültig ob Familien-Mitglieder oder gegen Bares an außenstehende Dritte darf von der Fluggesellschaft per AGB ausgeschlossen werden. Der BGH wird in der Sache abschließend urteilen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.