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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: „Miles and more“ ist übertragbar

Als Geschäfts­füh­rer, der viel mit dem Flie­ger unter­wegs ist …

und kei­ne Zeit hat, die Miles- and More-Gut­schrif­ten selbst in Anspruch zu neh­men (z. B. weil kei­ne Zeit für pri­va­ten Urlaub bleibt), kön­nen Sie die­se Prä­mi­en­leis­tun­gen (Hotel­auf­ent­hal­te, Son­der­flü­ge usw.) auf Drit­te über­tra­gen. Und zwar nicht nur an Fami­li­en-Mit­glie­der, son­dern auch an außen ste­hen­de Drit­te. Die ent­spre­chen­den AGBs der Flug­ge­sell­schaf­ten, die das unter­sa­gen sind unwirk­sam (OLG Köln, Urteil vom 12.6.2013, 5 U 46/12).

Für die Pra­xis: Das Gericht bestä­tigt, dass Sie berech­tigt sind, Gut­ha­ben und Prä­mi­en­an­sprü­che zu ver­kau­fen. Anders sieht es aus bei „Mei­len“. Eine Über­tra­gung von ange­sam­mel­ten Miles auf Drit­te – gleich­gül­tig ob Fami­li­en-Mit­glie­der oder gegen Bares an außen­ste­hen­de Drit­te darf von der Flug­ge­sell­schaft per AGB aus­ge­schlos­sen wer­den. Der BGH wird in der Sache abschlie­ßend urtei­len. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

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