Verpassen Sie Ihren Flug, weil …
Sie an der Sicherheitskontrolle lange aufgehalten werden, haftet der Staat für den Schaden. Er muss den Ersatzflug zahlen, wenn die Verzögerung offensichtlich unbegründet ist (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 12.8.2013, 1 U 276/12).
Für die Praxis: Im konkreten Fall ließ die Sicherheitskontrolle einen Passagier nicht passieren, weil Sie im Rucksack der Person gefährliche Gegenstände vermutete und zur genaueren Überprüfung die Entschärfertruppe der Bundespolizei anforderte. Bis zum Eintreffen der Spezialtruppe dauerte es mehrere Stunden, so dass der Fluggast seinen Flug nicht antreten konnte. Bei den Gegenständen handelte es sich um eine Kamera, Ladegeräte, Handy und Bekleidungsstücke. Der Staat muss den Schaden (neue Flugtickets) komplett zahlen.