Die Nachreichung der Bilanz innerhalb der vom Bundesamt für Justiz gesetzten 6‑Wochenfrist ist erfüllt, wenn eine Null-Bilanz …
veröffentlicht wird. Das ist eine Bilanz mit ausschließlich Null-Euro-Positionen (LG Bonn, Urteil vom 15.3.2013, 37 T 730/12).
Für die Praxis: Das ist kein Freibrief für GmbHs, die ihren Jahresabschluss nicht rechtzeitig veröffentlichen. Wird eine solche Bilanz veröffentlicht und für Dritte einsehbar, ist davon auszugehen, dass die Veröffentlichung einer Null-Bilanz für alle Geschäftsleute „eine deutliche Warnung hinsichtlich der fragwürdigen finanziellen Situation der GmbH“ ist. So ist es. Diese Lösung ist für die Praxis also nicht tauglich.