Für Sie als Geschäftsführer genügt es längst nicht mehr, Alles einfach nur richtig zu machen. Sie müssen das auch beweisen können. Das belegen immer mehr Wirtschafts- und Strafverfahren gegen Manager und Unternehmensleiter. Häufiges Geschäftsführer-Versäumnis, …
das zu Schadensersatz oder zur Kündigung führt:
Das Risiko-Management des Unternehmens genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen (Folge: Fristlose Kündigung; LG Berlin 2 O 358/01).
Die fehlende schriftliche Dokumentation des Risiko-Managements (Folge: Verweigerung der Entlastung; LG München 5 HKO 15964/06).
Nur jedes 5. Unternehmen investiert mehr als 7,5% des IT-Budgets in Sicherheit. Über 50% der Unternehmen schätzt das Risiko aus der IT als gering ein. IT-Probleme werden als technisches und kaum als betriebswirtschaftliches und rechtliches Problem gesehen. Und das, obwohl die überwiegende Mehrheit der haftungsrelevanten Vorfälle aus IT-Fehlern in der Produktion, im Vertrieb oder in der Organisation stammen.
Für die Praxis: Es ist Ihre Aufgabe als Geschäftsführer, die finanziellen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen für ein funktionierendes internes Kontrollsystem zu schaffen. Jeder Mitarbeiter muss wissen, was er im Ernstfall zu tun hat. Fragen Sie Ihre Mitarbeiter einmal, wie sie auf Probleme vorbereitet sind. Wie Sie ein wirksames Kontroll-System einrichten lesen Sie in den nächsten Ausgaben des Volkelt-Briefes.