Dass man mit Firmen-Wissen Geld verdienen kann, hat sich seit den Steuer-CDs herumgesprochen. Nachahmer gibt es allenthalben (vgl. Nr. 19/2016). Unterdessen hat die EU-Kommission eine Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen auf den Weg gebracht. Damit werden europaweit einheitliche rechtliche Regelungen geschaffen, mit denen sich Unternehmen gegen Datenklau und den Verrat von Geschäftsgeheimnissen besser schützen können. …Hintergrund: Die Mitarbeiter müssen in Zukunft eindeutig darauf hingewiesen werden, welche betriebliche Informationen schutzwürdige Geschäftsgeheimnisse sind. Rechtlich sind Sie auf der sicheren Seite, wenn das in den Arbeitsverträgen regeln. Das sind: 1. Welche Informationen sind Geschäftsgeheimnisse? (Formulierung: „Geschäftsgeheimnisse sind alle auf das Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung das Unternehmen ein berechtigtes Interesse hat“). 2. der Hinweis darauf, dass der Verstoß gegen die Geschäftsgeheimnis-Regelung ein (wichtiger) Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsvertrages ist und 3. dass bei einem (fahrlässigen) Verstoß oder beim Wissen um einen Verstoß gegen die Geschäftsgeheimnis-Regelung die Geschäftsleitung unmittelbar zu informieren ist.
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Geschäftsgeheimnisse: So schützen Sie Ihr Know-how noch besser
Eine Regelung sollte in alle neuen Arbeitsverträge aufgenommen werden. Sollen Arbeitsverträge mit Zustimmung des Arbeitnehmers geändert werden, sollten Sie darauf hinwirken, dass eine solche Regelung aufgenommen wird. Ist es nicht möglich, die Änderung durchzusetzen, sollten Sie sich mit dem Betriebsrat auf eine Betriebsvereinbarung (Aushang) verständigen. Eine Verankerung in den Unternehmensgrundsätzen stärkt Ihre rechtliche Stellung im Streitfall zusätzlich.