Geschäftsführer, die ihren Firmenwagen nach der 1%-Methode versteuern, können sich ab sofort auf ein Urteil des FG Düsseldorf berufen, wenn Sie für Zeiten erzwungener Nicht-Nutzung des Firmenwagens keine Lohnsteuer zahlen wollen. Das betrifft Zeiten, in denen Sie wegen einer gesundheitlicher Probleme (Krankenhausaufenthalt) oder z. B. längerer Abwesenheit wegen einer Auslandtätigkeit den Firmenwagen nachweislich nicht nutzen können (FG Düsseldorf, Urteil vom 24.1.2017, 10 K 1932/16 E). …
Das gilt auch, wenn Sie Ihren Firmenwagen z. B. wegen Führerschein-Einzug über einen längeren Zeitraum nicht nutzen dürfen. Verzichten Sie allerdings freiwillig auf eine private Nutzung, hat das keinen Einfluss auf die Lohnsteuer.