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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-privat: Vermietung an den Lebenspartner steuerlich nicht anerkannt

Die Ver­mie­tung einer gemein­sam benutz­ten Woh­nung zur Hälf­te an den Part­ner einer nicht­ehe­li­chen Lebens­ge­mein­schaft wird von den Finanz­be­hör­den in Zukunft steu­er­lich nicht mehr aner­kannt. Gehen Sie davon aus, dass die Finanz­be­hör­den Infor­ma­tio­nen aus den Steu­er­erklä­run­gen der Betei­lig­ten dazu aus­wer­ten wer­den bzw. auch nicht davor zurück­schre­cken, – wie im ent­schie­de­nen Fall – vor Ort-Prü­fun­gen dazu durch­füh­ren wer­den (FG Baden-Würt­tem­berg, Urteil v. 6.6.2019, 1 K 699/19).

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