Die Vermietung einer gemeinsam benutzten Wohnung zur Hälfte an den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wird von den Finanzbehörden in Zukunft steuerlich nicht mehr anerkannt. Gehen Sie davon aus, dass die Finanzbehörden Informationen aus den Steuererklärungen der Beteiligten dazu auswerten werden bzw. auch nicht davor zurückschrecken, – wie im entschiedenen Fall – vor Ort-Prüfungen dazu durchführen werden (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 6.6.2019, 1 K 699/19).
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