Zahlen Sie als privat Versicherter Krankheitskosten aus der eigenen Tasche, um damit … Ihren Anspruch auf die jährliche Beitragsrückerstattung zu sichern, dann können Sie diese Kosten anschließend nicht als Sonderausgaben absetzen (Finanzgericht Münster, Urteil vom 17.11.2014, 5 K 149/14 E).
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gehen Sie davon aus, dass der Sachverhalt vom Bundesfinanzhof erneut geprüft wird. U. E. ist durchaus vorstellbar, dass der BFH hier andere Grundsätze anlegen wird. Begründung: Private Krankheitskosten sollten steuerlich nicht schlechter gestellt werden als die Beitragszahlung zur Krankenversicherung. Entscheidet der BFH pro Steuerzahler, können Sie je nach Fall und Kostenbeteiligung Steuerrückzahlungen erwarten. Als Betroffener sollten Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.