Selbst wenn der (Fremd-) Geschäftsführer einer GmbH 30 von 111 Flugstunden pro Jahr mit seinem Privatflugzeug für die GmbH geschäftlich unterwegs ist und dafür keine Erstattung von seinem Arbeitgeber GmbH erhält, kann er … diese Aufwendungen nicht als Werbungskosten geltend machen. Auch dann nicht, wenn die GmbH Linienflüge zahlt (FG Hessen, Urteil vom 14.10.2014, 4 K 481/12).
Das FG beanstandet, dass durch die Nutzung des Privatflugzeuges zwar eine Zeit- und Kostenersparnis eingetreten sein könnte. Bemängelt aber, dass der als Pilot agierende Geschäftsführer während der Reise keine geschäftlichen Telefonate führen kann oder Geschäftsunterlagen lesen oder Sitzungen vorbereiten könne. Das Gericht: Bei der Nutzung des privaten Flugzeugs überwiegt die Freude des Geschäftsführers am Fliegen und damit eine private Veranlassung. In vergleichbaren Fällen sollte der Gang vors FG nicht von ausgeschlossen werden. Bei einer erneuten Einzelfallprüfung bestehen Chancen, dass ein anderes Urteil herauskommt.