Wenn Sie bei der Fahrt im Firmenwagen ihr Handy in die Hand nehmen – z. B. weil Sie das Gerät anders platzieren wollen – dann ist das kein Vorgang, der ein Bußgeld rechtfertigt. Im Urteilsfall … hatte das Handy in der Tasche geklingelt und der Fahrer hatte es aus seiner Tasche herausgenommen und an den Beifahrer weitergereicht, ohne selbst auf das Display zu schauen (OLG Köln, Beschluss vom 7.11.2014, III‑1 RBs 284/14).
Wichtig ist, dass das Handy nicht „benutzt“ wird – also dass Sie weder auf das Display schauen noch irgendwelche Tasten betätigen. Bußgeldfrei bleiben Sie nur, wenn Sie das Handy wie einen anderen Gegenstand (Kugelschreiber, Fahrtenbuch, Streckenkarte) anfassen und weiterreichen. Sobald Sie „Blickkontakt“ einräumen, haben Sie verloren. Dann wird Bußgeld fällig.