Offiziell will das Bundesfinanzministerium (BMF) mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Erleichterungen einführen, so werden z. B. die Abgabefristen für Steuererklärungen wieder verlängert und zwar zum 1.8. des Folgejahres, bzw. zum 28.2 des übernächsten Jahres bei Ausfertigung der Steuererklärung durch einen Berater. Aber: Gleichzeitig behalten sich die Finanzbehörden strengere Auflagen bei der Abgabepflicht schon bei kleinsten Vergehen und geringen Steuernachzahlungsbeträgen vor.
Beispiel: … Ist eine Nachzahlung von mehr als 10.000 EUR zu erwarten, kann das Finanzamt einen kürzeren Abgabetermin für Ihre Steuererklärungen verlangen – etwa bereits nach 4 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres. Neu eingeführt wird eine sog. Zufallsauswahl. Damit behält sich das Finanzamt ab 1.1.2018 vor, kürzere Fristen für Steuerzahler festzusetzen, die nach einer automationsgestützten Zufallsauswahl herausgefiltert werden (Quelle: Bundesgesetzblatt 2016 vom 22.7.2016 Teil I S. 1679).