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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: Fahren mit Auslands-Führerschein

Eine im Aus­land erwor­be­ne Fahr­erlaub­nis berech­tigt nicht zum Füh­ren eines Kraft­fahr­zeugs, wenn auf­grund einer recht­kräf­ti­gen gericht­li­chen Ent­schei­dung im Inland kei­ne neue Fahr­erlaub­nis hät­te erteilt wer­den dür­fen (OLG Braun­schweig, Urteil vom 27.5.2015, 1 Ss 24/15). …

Fah­ren Sie den­noch mit einem aus­län­di­schen Füh­rer­schein, gilt das als „Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis“ und ist straf­bar. Aller­dings nur, wenn der Ent­zug der Fahr­erlaub­nis zum Tat­zeit­punkt ins Ver­kehrs­zen­tral­re­gis­ter ein­ge­tra­gen ist. Hier könn­ten betrof­fe­ne Geschäfts­füh­rer, die den Füh­rer­schein auf Zeit ent­zo­gen bekom­men, noch­mals juris­tisch nachhaken.

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