Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, welche Personen Sie im Vorsorgefall vertreten und welche vorsorglichen Maßnahmen gelten. Haben Sie keinen Hausanwalt, der Ihre Papiere ordnet und hinterlegt, und wissen die Angehörigen nicht Bescheid über die Ablage, kann das bei der Umsetzung Ihres Willens zu Verzögerungen bis hin zur (unbeabsichtigten aber auch einer beabsichtigten) Unauffindbarkeit führen. Dieses Risiko können Sie ausschließen. Sie können Ihre Vorsorgevollmacht im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen. Vorteil: Die Eintragung erleichtert das Auffinden einer bestehenden Vollmacht (Patientenverfügung, Betreuungsverfügung) im Versorgungsfall. Eine rechtlich verbindliche Umsetzung ist damit sichergestellt.
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Geschäftsführer privat: Die Vorsorgevollmacht sicher hinterlegen
Die Eintragung ins Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist möglich unter www.vorsorgeregister.de. Die Eintragung kostet 15,00 EUR, im Lastschriftverfahren 13,00 EUR. Werden mehrere Bevollmächtigte bestellt, werden für jeden zusätzlich 2,50 EUR fällig. Auf der Homepage gibt es hilfreiche weiterführende Informationen zum Thema und auch ausführliche Informationen zur Erstellung einer Vorsorgvollmacht.