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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: BFH verteuert Selbstbehalt zur KV

Sind Sie pri­vat kran­ken­ver­si­chert und haben Selbst­be­halt ver­ein­bart, kön­nen Sie die­se Auf­wen­dun­gen grund­sätz­lich nicht als Son­der­aus­ga­be, son­dern nur als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung von der Steu­er abset­zen. Vor­aus­set­zung: … Der Selbst­be­halt stellt für Sie eine nicht mehr zumut­ba­re Belas­tung dar (BFH, Urteil vom 1.6.2016, X R 43/14).

Das ist nur dann der Fall, wenn Sie im unte­ren Ein­kom­mens­be­reich lie­gen und die Zusatz­be­las­tung außer­or­dent­lich hoch ist, z. B. bei einer OP oder einem lan­gen Kran­ken­haus­auf­ent­halt. Selbst dann wird im Ein­zel­fall geprüft, ob es sich tat­säch­lich um eine außer­or­dent­li­che Belas­tung handelt.

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