Sind Sie privat krankenversichert und haben Selbstbehalt vereinbart, können Sie diese Aufwendungen grundsätzlich nicht als Sonderausgabe, sondern nur als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Voraussetzung: … Der Selbstbehalt stellt für Sie eine nicht mehr zumutbare Belastung dar (BFH, Urteil vom 1.6.2016, X R 43/14).
Das ist nur dann der Fall, wenn Sie im unteren Einkommensbereich liegen und die Zusatzbelastung außerordentlich hoch ist, z. B. bei einer OP oder einem langen Krankenhausaufenthalt. Selbst dann wird im Einzelfall geprüft, ob es sich tatsächlich um eine außerordentliche Belastung handelt.