Wenn Sie das Darlehen für den privaten Immobilienerwerb vorzeitig zurückzahlen wollen, muss die Bank … bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung geleistete Sondertilgungen berücksichtigen. Die AGB, wonach diese unberücksichtigt bleiben und nicht zugunsten des Darlehensnehmers berücksichtigt werden, ist unwirksam (VZ Hamburg, Mitteilung vom 27.10.2014).
Mit dieser AGB – so z. B. das OLG Oldenburg (Urteil vom 4.7.2014, 6 U 236/13) – ist es der Sparkasse möglich, mehr Zinsen zu berechnen als ihr bei ordnungsgemäßer Beendigung des Darlehensvertrages zustehen. Eine solche AGB wird nicht nur bei der Sparkasse sondern auch bei vielen privaten Banken verwendet. Gegen das Urteil ist Revision zugelassen. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Bis dahin sollten Sie eine berechnete Vorfälligkeitsentschädigung nur anteilig gekürzt zahlen (vgl. dazu auch Nr. 33/2014).