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Volkelt-Briefe

Wenn das Geschäftsführer-Gehalt mit vollem Namen in der Zeitung steht … 

Wenn es gut läuft, ist es durch­aus schon ein­mal eine Ehre, wenn man/frau mit vol­lem Namen in der regio­na­len Zei­tung gewür­digt wird. Weni­ger erfreu­lich, wenn es Kri­tik hagelt oder das Unter­neh­men an den Pran­ger gestellt wird. Da hilft nur bes­te PR. Durch­aus dis­ku­ta­bel ist aller­dings, wenn Sie als Geschäftsführer/in in Ihrer Zei­tung nach­le­sen können/müssen, wie viel Sie ver­die­nen. So wie jetzt die Geschäfts­füh­rer der größ­ten Unter­neh­men mit Lan­des-Betei­li­gung in Baden-Würt­tem­berg. Etwa Frank M vom Ener­gie­ver­sor­ger EnBW. Der erhält stol­ze 3,01 Mio. EUR. Oder Rai­ner N., Vor­stands­chef der Lan­des­bank Baden-Würt­tem­berg, der „mehr als 2 Mio. EUR“ ver­dient. Auch der Chef des staat­li­chen Bier­brau­ers Rot­haus ist ver­merkt: Chris­ti­an R. ver­dien­te 387.580 EUR im abge­lau­fe­nen Geschäfts­jahr. Solan­ge es nur die Ver­tre­ter der Ver­mö­gens­ver­wal­tungs-Gesell­schaf­ten sind, die so gebrieft bei Ihnen vor­stel­lig wer­den, soll­te das noch zu machen sein. Schwie­ri­ger dürf­te es aller­dings wer­den, wenn die Ver­tre­ter der OK vor der Tür ste­hen. Trans­pa­renz: JA. Aber nur da, wo es Sinn macht. U. E. genügt es, wenn die Sum­me der Vor­stands- bzw. Geschäfts­füh­rer-Bezü­ge ohne Namens­nen­nung öffent­lich wird. Mit freund­li­chen Grüßen.

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