Ist der Geschäftsführer der GmbH zugleich auch als Geschäftsführer einer Einzelfirma tätig, muss das Gehalt korrekt verbucht werden. Das Gehalt als GmbH-Geschäftsführer ist eine Betriebsausgabe, für die Lohnsteuer gezahlt werden muss. Das Gehalt als Geschäftsführer der Einzelfirma ist steuerlich Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Diese wird im Rahmen der Einkommensteuer veranlagt bzw. mit entsprechenden Vorauszahlungen belastet. Probleme mit den Finanzbehörden sind vorprogrammiert, wenn der Geschäftsführer der Einzelfirma von der GmbH bezahlt wird. …
Hintergrund: Man will damit erreichen, dass auch dieses Gehalt steuerlich als Betriebsausgabe behandelt wird und nicht mit dem hohen Steuersatz der persönlichen Einkommensteuer des Gesellschafter-Geschäftsführers der Einzelfirma verrechnet werden muss. Im entschiedenen Fall hatte die GmbH den Geschäftsführer des Einzelunternehmens nach geleisteten Stunden vergütet, diese Beträge als Geschäftsführer-Vergütung verbucht und die Zahlungen als Betriebsausgaben der GmbH Gewinn mindernd verbucht. Ein schriftlicher Vertrag über die zu erbringenden Leistungen existierte nicht. Der Betriebsprüfer rechnete diese Zahlungen dem Gewinn der GmbH zu – mit den entsprechenden Folgen für die Ermittlung der Körperschaft- und der Gewerbesteuer (BFH, Urteil vom 20.1.2015, X R 49/13).