Lange Zeit galt der Grundsatz, dass die Tantieme des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH höchstens 25 % der Gesamtbezüge betragen darf und dass die Tantieme höchstens 50 % des steuerlichen GmbH-Gewinns betragen darf (50 % – Regel). Unterdessen hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zu Gunsten von Gesellschafter-Geschäftsführern geändert (z. B. BFH-Urteil vom 4.6.2003, I R 24/02 oder I R 80/01). Die sog. 25%-Regel wird vom Finanzamt nicht mehr angewendet. Vorteil: Der Gesellschafter-Geschäftsführer kann sein Gehalt flexibel an die Ertragslage der GmbH anpassen, ohne dass er seinen Anstellungsvertrag abändern muss (Gehaltserhöhung, Gehaltsreduzierung). …
Beispiel: Entwicklung des Tantieme-Anteils an der Gesamtvergütung:
Branche | Höhe der Tantieme
(2015) |
Anteil der Tantieme an der Gesamtvergütung (2011) | Anteil der Tantieme an der
Gesamtvergütung (2014) |
Anteil der Tantieme an der
Gesamtvergütung (2015) |
Dienstleister | 21.000 € | 26 % | 19 % | 18 % |
Einzelhandel | 25.000 € | 25 % | 24 % | 24 % |
Großhandel | 27.000 € | 32 % | 21 % | 21 % |
Handwerk | 19.000 € | 23 % | 20 % | 18 % |
Industrie | 34.000 € | 36 % | 28 % | 26 % |
Ausgewertet nach Daten der BBE-Studien „GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2012, 2014, 2015”
Auffällig: Gab es über Jahre (bis 2010/2011) hinweg einen deutlichen Trend hin zu einem höheren Tantieme-Anteil am Geschäftsführer-Gehalt und damit eine Entwicklung hin zur Erfolgsvergütung, so ist hier eine Trendwende erreicht. In den letzten Jahren ist der Tantieme-Anteil am Gesamtgehalt deutlich gesunken. Nur noch in der Industrie liegt der Tantieme-Anteil mit 26 % leicht über der 25 % – Grenze. Im Handwerk und in der Dienstleistungsbranche verdienen Geschäftsführer unterdessen nur noch zu knapp über einem Fünftel des Gehalts als Tantieme. Da die gezahlten Geschäftsführer-Gehälter in 2015 gegenüber 2014 konstant geblieben sind oder sogar leicht gestiegen sind (vgl. Nr. 46/2015 ff.), kann der Rückgang des Tantieme-Anteils nicht auf gesunkene Gewinne zurückzuführen sein. Vielmehr heißt das: Geschäftsführer legen wieder einen höheren Wert auf Sicherheit – sprich der Anteil der festen Bezüge steigt.