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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Gehalt: Ein gutes Geschäftsjahr – moderater Verdienst

Laut BBE-Media-Stu­die 2019 haben GmbH-Geschäfts­füh­rer auch im abge­lau­fe­nen Geschäfts­jahr wie­der gut bis sehr gut ver­dient. Das Gehalt des „durch­schnitt­li­chen” GmbH-Geschäfts­füh­rers sta­gniert auf hohem Niveau bei rund 171.000 € Jah­res­ge­samt­ver­dienst. Die guten Erträ­ge und Umsät­ze führ­ten dazu, dass die erfolgs­ab­hän­gig gezahl­ten Tan­tie­men in vol­ler Höhe fäl­lig wur­den. Die von der BBE-Media ver­öf­fent­lich­ten Ver­gleichs­zah­len für Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter sind aber nicht nur wich­tig zur Beur­tei­lung der eige­nen Ver­gü­tungs­si­tua­ti­on. Sol­che Ver­gleichs­zah­len wer­den auch zur Beur­tei­lung der steu­er­li­chen Ange­mes­sen­heit des Gehalts des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers her­an­ge­zo­gen. Für 2018/19 ermit­tel­ten die Ana­lys­ten der Gehalts-Stu­die bei leicht zurück­ge­hen­der Auf­trags- und Ertrags­la­ge Zurückhaltung:

  • die meis­ten Geschäfts­füh­rer gönn­ten sich im Ver­gleich zu zum Vor­jahr nur unwe­sent­li­che Gehaltserhöhungen.
  • Zusatz­ge­halt gab es über­wie­gend auf­grund der guten GmbH-Zah­len, wenn der Geschäfts­füh­rer einen ver­trag­li­chen Anspruch auf Tan­tie­me hat und die guten Zah­len jetzt für ihn sprechen.
  • schlecht ver­dient wird im Kfz-Han­del – die Ver­un­si­che­rung der Bran­che wir.
  • Die star­ke Nach­fra­ge nach Immo­bi­li­en wirkt auf die Gehäl­ter im Hand­werk. Davon pro­fi­tier­ten auch die Chefs von Hand­werks-GmbHs (vgl. dazu Nr. 48/2019).

Die Mehr­zahl der Geschäfts­füh­rer, die sich an der Stu­die betei­ligt haben, hat­te in den ver­gan­ge­nen Jah­ren bereits den Betriebs­prü­fer in der GmbH. Dabei spielt regel­mä­ßig das The­ma Geschäfts­füh­rer-Gehalt eine wich­ti­ge Rol­le. Hier wird vom Betriebs­prü­fer per Sche­ma nach­ge­rech­net, ob das Gehalt des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers „ange­mes­sen“ ist. Bei jeder zwei­ten die­ser Betriebs­prü­fun­gen wur­de die Gehalts­hö­he bean­stan­det. Auch in 2020 wird es wie­der bei Betriebs­prü­fun­gen in vie­len GmbHs zu Bean­stan­dun­gen in Sachen Geschäfts­füh­rer-Gehalt kommen.

Gegen die damit ver­bun­de­ne Zusatz­be­steue­rung kön­nen sich Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer absi­chern. Hier­in liegt u. a. der Nut­zen der Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tungs­stu­di­en. So ist es Pra­xis der Finanz­ge­rich­te, sich bei der Ein­schät­zung der „ange­mes­se­nen“ Gehalts­hö­he an den Ver­gleichs­zah­len aner­kann­ter Ver­gü­tungs­stu­di­en zu ori­en­tie­ren. Eine ers­te Ein­schät­zung, ob Sie als Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer beim Gehalt in der „Band­brei­te“ lie­gen, kön­nen Sie anhand der unten dar­ge­stell­ten gro­ben Durch­schnitts­wer­te vor­neh­men. Lie­gen hier deut­li­che Abwei­chun­gen nach oben vor und gab es in den letz­ten Jah­ren kei­ne Betriebs­prü­fung, in der das Geschäfts­füh­rer-Gehalt bereits über­prüft wur­de, soll­ten Sie das Gehalt im Hin­blick auf Höhe und Zusam­men­set­zung zusam­men mit dem Steu­er­be­ra­ter überprüfen.

Wirt­schafts­sek­tor

Jah­res­ver­dienst 2017/18

Jah­res­ver­dienst 2018/19

Dienst­leis­tung

143.000 EUR

145.000 EUR

Hand­werk

124.000 EUR

130.000 EUR

Ein­zel­han­del

135.000 EUR

136.000 EUR

Groß­han­del

155.000 EUR

162.000 EUR

Indus­trie

155.000 EUR

191.000 EUR

Quelle: BBE Media, GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2019, eigene Recherchen, Werte gerundet auf TSD EUR

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