Der Wahlkampf ist eröffnet. Thema: Die Manager-Gehälter und auch die Gehälter von AG-Vorständen und gut verdienenden GmbH-Geschäftsführern. Die meisten GmbH-Geschäftsführer verdienen zwar nicht im Millionen-Bereich. Dennoch müssen Sie davon ausgehen, dass Auswirkungen auch sie treffen können – z. B. wenn die Abgeltungssteuer erhöht wird und Sie die höhere Besteuerung ausgeschütteter Gewinne durch eine Anhebung Ihrer Bezüge ausgleichen wollen. Hier in der Übersicht die unterschiedlichen Positionen der Parteien:
- CDU/CSU: Hier hält man bislang nichts von einer Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs oder von Obergrenzen. Man setzt auf Selbstkontrolle im Rahmen des Corporate Governance und darauf, dass der Aufsichtsrat Vorschläge für die Vorstandsvergütung machen, die dann von der Hauptversammlung beschlossen werden. Im Vorwahlkampf gibt es aber auch Stimmen (Wolfgang Schäuble oder Peter Altmeier), die sich eine Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Millionengehälter von Managern und anderen Gut-Verdienern, z. B. GmbH-Geschäftsführer vorstellen können.
- SPD: …
- Die SPD-Fraktion will hat einen Gesetzesentwurf vorlegt, nach der Gehälter nur noch bis 500.000 EUR als Betriebsausgaben anerkannt werden. Außerdem soll ein Maximalverhältnis von Manager-Gehalt zum durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen gelten. Darüber hinaus will die SPD eine höhere Besteuerung der Kapitaleinkommen. Das beträfe die Abgeltungssteuer (z. B. 35 %) und damit auch die Besteuerung ausgeschütteter Gewinne in der GmbH (vgl. 1/2017).
- FDP: Im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 gab es keine Aussagen zur Beschränkung von Manager-Gehältern. Programmatische Aussagen für 2017 liegen noch nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass die FDP Eingriffe in unternehmerische Entscheidungsfreiheiten nicht unterstützen wird und auf die Corporate Governance-Selbstverpflichtungen setzen wird.
- Grüne: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will den Steuerabzug für Managergehälter deckeln. In einem Gesetzesantrag (18/11176) formuliert die Fraktion dazu mehrere Forderungen, um eine „Mitfinanzierung von überhöhten Gehältern, Abfindungen und Versorgungszusagen durch die Bürgerinnen und Bürger zu begrenzen“. So soll der Betriebsausgabenabzug von Abfindungen auf 1 Mio. EUR pro Kopf und der Betriebsausgabenabzug von Gehältern auf 4.500.000 EUR pro Kopf und Jahr begrenzt werden. Zu den weiteren Forderungen gehört eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Versorgungszusagen. Erfolgsbeteiligungen sollen grundsätzlich an den langfristigen Erfolg des Unternehmens geknüpft werden.
- Linke: Die LINKE will, dass Jahresgehälter über eine 500.000 EUR nicht mehr steuerlich abzugsfähig sind. Zitat: „Mit der Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit allein lassen sich überhöhte Managergehälter nicht verhindern. Das ist bestenfalls ein Anreiz, aber keine wirksame Obergrenze“. Zur Obergrenze gibt es im Programmentwurf der LINKE zur Bundestagswahl 2017 zwei Orientierungspunkte: Zum einen soll das Manager-Gehalt nicht mehr als das Zwanzigfache des niedrigsten im Unternehmen gezahlten Gehalts betragen. Weiter heißt es im Programmentwurf: „Wir schlagen vor, dass niemand mehr als 40mal soviel verdienen soll wie das gesellschaftliche Minimum. Das sind derzeit knapp eine halbe Million Euro im Jahr“.
Für Vorstände von Aktiengesellschaften – einer Kapitalgesellschaft – gibt es bislang keine Vergütungsbeschränkungen. Anders für GmbH-Geschäftsführer, ebenfalls eine Kapitalgesellschaft: Hier prüfen die Finanzbehörden auf steuerliche Angemessenheit. Zwar gibt es für diese unterschiedliche Behandlung keine plausible Begründung oder Rechtsquelle. Dennoch müssen GmbH-Geschäftsführer, die „zuviel“ verdienen, immer damit rechnen, dass die Finanzbehörden auf den zuviel verdienten Anteile zusätzliche Gewinnsteuern erheben (verdeckte Gewinnausschüttung). Die Finanzbehörden orientieren sich dabei an den sog. Karlsruher Tabellen. Die Crux: Dort werden nur GmbHs mit einem Umsatz bis zu 50 Mio. EUR genannt – in der Praxis gibt es aber auch nicht wenige GmbHs, in denen deutlich mehr umgesetzt wird.