Als Gesellschafter-Geschäftsführer sind Sie gut beraten, wenn Sie Ihr Gehalt jährlich bis zur steuerlich machbaren Grenze anheben. In der Regel kommt Sie die Gewinnausschüttung teurer als die Auszahlung von Ertrag als Geschäftsführer-Gehalt. So gesehen ist ein hohes Geschäftsführer-Gehalt die einfachste Steuervermeidungs-Strategie in der GmbH. Wichtig ist es, dass die formalen Voraussetzungen für die Gehaltserhöhung (Gesellschafterbeschluss) stimmen und dass Ihre Gesamtvergütung die steuerliche Angemessenheits-Grenze nicht übersteigt.
Grundsätzlich haben die Finanzbehörden nicht einzuwenden, wenn Sie sich bei der Erhöhung an der durchschnittlichen Lohnentwicklung orientieren. Für 2015 prognostiziert …die Kienbaum Management-Beratung für Deutschland einen kräftigen Lohnschub von bis zu 3 % (Kienbaum Gehaltsentwicklungsprognose 2015). Bei guter Ertragslage der GmbH sollte damit für den Geschäftsführer eine Steigerung des Geschäftsführer-Festgehalts um 3 % plus einem Aufschlag steuerlich durchsetzbar sein. Wir empfehlen einen Aufschlag knapp unter der 0,5 % Marge, also um maximal insgesamt 3,49 % – zu zahlen ab Januar 2015.