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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Firmenwagen: „unter 4.500 km privat rechnet sich das Fahrtenbuch” …

Der Jah­res­wech­sel steht vor der Tür und damit die Steu­er-Wahl, wie Sie die Pri­vat­fahr­ten mit Ihren Fir­men­wa­gen ver­steu­ern wol­len. Faust­re­gel: Wer weni­ger als 4.500 km pro Jahr pri­vat fährt, zahlt weni­ger, wenn er die Pri­vat­fahr­ten per Fahr­ten­buch nach­weist. Abge­se­hen von der müh­sa­men „Hand­ar­beit”, die damit ver­bun­den ist. Aus­führ­li­che Infos zum Firmenwagen/Besteuerung gibt es > Hier ankli­cken.

Unter­des­sen gibt es aber – zu guten Prei­sen – elek­tro­ni­sche Fahr­ten­bü­cher, die das ganz kom­for­ta­bel erle­di­gen. Ach­tung: Das Pro­dukt muss finanz­amts-taug­lich sein. Eine Über­sicht, wel­che Anbie­ter es gibt, was sie leis­ten und kos­ten, gibt es > Hier ankli­cken. Wir ent­schei­den uns für THB Bury CL 1010 Time (Bild ankli­cken) – Bewer­tungs­no­te 1,5 Preis: 146,29 EUR. Ach­ten Sie dar­auf, dass die zwei­stel­li­gen Prei­se Monats­prei­se sind, der Jah­res­preis geht also mal 12.

Wer nach der 1%-Methode ver­steu­ert, soll­te zusam­men mit dem Steu­er­be­ra­ter noch vor dem Jah­res­en­de prü­fen, ob sich ein Wech­sel auf Fahr­ten­buch-Nach­weis rech­net. Der Steu­er­be­ra­ter infor­miert dann das Finanz­amt recht­zei­tig zum Jah­res­be­ginn, so dass der Fahr­ten­buch-Nach­weis für das gesam­te Steu­er­jahr 2018 aner­kannt wer­den muss. Sie müs­sen dann aber auch recht­zei­tig ab 1.1.2018 mit dem Fahr­ten­buch starten.

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