Das Finanzamt gewährt keinen Vorsteuerabzug, wenn ein Luxussportwagen (Lamborghini Aventator: Anschaffungskosten: ca. ab 335.000 EUR) angeschafft wird, der nahezu ausschließlich vom Geschäftsführer genutzt wird und ein besonderes, ausnahmsweise anzuerkennendes betriebliches Interesse nicht dargelegt wird (FG Hamburg, Beschluss vom 12.4.2018, 2 V 10/18).
Ein besonderes betriebliches Interesse wird in der Regel von den Finanzbehörden nur dann bejaht, wenn es einen Zusammenhang zwischen dem Gegenstand des Unternehmens und dem Prestige-Fahrzeug gibt – z. B., wenn der Geschäftsführer die Fa. Lamborghini repräsentiert oder wenn er z. B. Geschäftsführer eines hochwertigen Gebrauchtwagenhandels ist.