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Fachkräfte | Zum 1.3.2020 gelten die Vorschriften des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Danach darf jeder Nicht EU-Bürger, der ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorweisen kann, in Deutschland arbeiten. Personen ab 45 Jahren müssen ein Mindestgehalt oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen. | … informieren Sie sich dazu, wie Sie im Ausland Fachkräfte rekrutieren können. Nutzen Sie dazu entsprechende Internet-Portale, z. B. Remel/Düsseldorf. |
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