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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer/Compliance: Was Sie noch veranlassen müssen …

 

Betrifft … Dar­um geht es … to do …
Fach­kräf­te Zum 1.3.2020 gel­ten die Vor­schrif­ten des Fach­kräf­te­ein­wan­de­rungs­ge­set­zes. Danach darf jeder Nicht EU-Bür­ger, der ein kon­kre­tes Arbeits­platz­an­ge­bot vor­wei­sen kann, in Deutsch­land arbei­ten. Per­so­nen ab 45 Jah­ren müs­sen ein Min­dest­ge­halt oder eine ange­mes­se­ne Alters­ver­sor­gung nachweisen. … infor­mie­ren Sie sich dazu, wie Sie im Aus­land Fach­kräf­te rekru­tie­ren kön­nen. Nut­zen Sie dazu ent­spre­chen­de Inter­net-Por­ta­le, z. B.         Remel/Düsseldorf.

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