Das Thema „Gender Pay Gap” – gleiche Löhne für Frauen und Männer – geistert derzeit wieder durch die Medien. Angeprangert werden Lohnunterschiede von 20 % und mehr. Die meisten Kollegen/Innen sehen das Thema eher kritisch. Auch deswegen, weil Mitarbeiter, die jetzt schon zu gleichen Löhnen eingestuft sind, nicht unbedingt die gleichen Leistungen bringen. Das klingt nach Gleichmacherei, ohne die individuelle Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Was tun? …Zu befürchten ist, dass neue Gesetzesinitiativen dazu anstehen (z. B. Antrag der Grünen: Entgelttransparenz ab 25 Beschäftigte, generelle Unwirksamkeit von Stillschweigeklauseln in Arbeitverträgen, BT-Drucksache 19/1192). Darauf sollten Sie vorbereitet sein, wenn Ihr Unternehmen zu den Betroffenen gehört – die Schwelle könnte in Zukunft anders als beim Entgelttransparenzgesetz (> 200) bereits bei > 25/50 Mitarbeitern liegen. Um gleichen Lohn für gleiche Leistung (equal pay) aus Unternehmersicht zu realisieren, müssen Sie umorganisieren: Weg von der Vergütung nach Arbeitszeit zur Bezahlung nach Leistungskomponenten (Prämien). Dazu müssen objektive Leistungsanforderungen (Stückzahlen, Umsätze, Vertragsabschlüsse) definiert werden. Und zwar in allen betrieblichen Bereichen, in denen das möglich ist.
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Gender Pay Gap: Gleicher Lohn nur für gleiche Leistung
Fakt ist, dass der Lohnauskunftsanspruch zum Vergleichen von den Mitarbeitern kaum genutzt wird. Insofern ist davon auszugehen, dass neue gesetzliche Vorgaben kommen. Gegenmaßnahmen: Ausgründung von Unternehmensteilen auf (Tochter-) Unternehmen, Verlagerung von Tätigkeiten auf freie Mitarbeiter oder Freelancer, Leiharbeitnehmer usw. und eine Umstellung der Vergütung auf Grundlohn und leistungsbezogene Vergütungsbestandteile (Prämien, Umsatz- und/oder Gewinnbeteiligung).