Im Verfahren gegen die Telekom hat das OLG Frankfurt entschieden, dass die Erhebung von zusätzlichen Gebühren …für die Versendung einer Rechnung per Post unzulässig ist. Entsprechende AGB-Klauseln sind unwirksam (OLG Frankfurt, Urteil vom 9.1.2014, 1 U 26/13).
Damit haben Sie gute Chancen, auch bei anderen Unternehmen, die für den postalischen Rechnungsversand Zusatzkosten verrechnen, diese Gebühren zurückzufordern (Internet- Provider) und die sich den Aufwand für die schriftliche Rechnungsstellung einsparen möchten. Das lohnt immer dann zu prüfen, wenn die Rechnung monatlich erstellt wird. Hier werden zum Teil Rechnungspauschalen bis zu 5 EUR pro Rechnung verlangt.