Ab 1.1.2015 wird die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50.000 EUR auf 25.000 EUR herabgesetzt. Bei höheren Beträgen wird bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlages von 10% von einer Strafverfolgung abgesehen. Ferner werden ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro 15% Strafzuschlag fällig, ab einer Million Euro 20%. Diese Ankündigung zeigt Wirkung: Bis Juni gab es 22.500 Selbstanzeigen, die Steuermehreinahmen von ca. 500 Mio. EUR brachten.
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