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Volkelt-Briefe

Geld in der GmbH: Rückzahlung

Zah­len Sie ein Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen zurück, müs­sen Sie …

auf­pas­sen. Leis­ten Sie auf ein Kon­to, das im Soll steht, ris­kie­ren Sie, dass die Rück­zah­lung vom Insol­venz­ver­wal­ter nicht aner­kannt wird (BGH, Urteil vom 4.7.2013, IX ZR 229/12).

Für die Pra­xis: Die Zah­lung auf ein Soll-Kon­to ist kri­tisch, wenn das Dar­le­hen inner­halb 1 Jah­res vor Eröff­nung des Insol­venz­an­tra­ges zurück­ge­zahlt wird. Bes­ser ist es, wenn Sie auf ein Kon­to über­wei­sen, das Haben aus­weist und nicht zweck­ge­bun­den ist (Zweck der Über­wei­sung ist „Rück­zah­lung Dar­le­hen vom ….“).

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