Für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist eine Gehaltserhöhung eine leichte Sache. Mit seiner einfachen Beschluss-Mehrheit kann er einen solchen Beschluss der Gesellschafter jederzeit durchsetzen. Er muss die Gesellschafter nicht überzeugen. Aber er muss das Finanzamt davon überzeugen, dass sein neues Gehalt immer noch „angemessen“ ist. Dazu braucht er aussagekräftige statistisches Vergleichszahlen – z. B. die aus der neuen BBE-Geschäftsführer-Gehalts-Studie 2014. Schwieriger ist die Situation für den Minderheits- oder Fremd-Geschäftsführer: Er muss die Gesellschafter davon überzeugen, dass er „mehr verdient“ als er bisher in der Tasche hat – dazu gehören gute Argumente und etwas Verhandlungsgeschick. Ob als Fremd‑, Minderheits- oder Mehrheits-Gesellschafter-Geschäftsführer: Die (arbeitgebenden) Gesellschafter sind genau so schwer von einer angemessenen Gehaltserhöhung zu überzeugen wie das Finanzamt. Hier zählen nur gute Argumente und wirtschaftliche Fakten.
Hier die erfolgreichsten Argumentationshilfen:
zu klären .… |
Argument |
Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Gehaltsforderung … |
- In der Regel ist das der Zeitpunkt des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses/Gewinnverwendung und über die Entlastung des Geschäftsführers.
- Bei großen und mittleren GmbHs ist das spätestens 3 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres, in der kleinen GmbH spätestens 6 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres. Achtung: Der Beschluss zur Gehaltserhöhung muss (sollte) als TOP in der Einladung zur Gesellschafterversammlung angekündigt werden (TOP: Gehalt des/der Geschäftsführer)
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Ab welchem Zeitpunkt soll die Erhöhung gezahlt werden … |
- Für den Gesellschafter-Geschäftsführer ab dem ……………… zum Beginn des folgenden Geschäftsjahres, damit das im Voraus-Gebot und damit die steuerliche Anerkennung für das gesamte Geschäftsjahr sichergestellt ist.
- Für den Fremd-Geschäftsführer zum .….….….……………ab dem nächsten Quartal, weil damit der Erfolg des letzten Geschäftsjahres zeitnah gewürdigt wird.
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Um wie viel und um welche zusätzlichen Leistungen soll das Gehalt erhöht werden … |
- Konkretisieren Sie Ihre Ansprüche: Z. B. beim Festgehalt um 3,5%
- weil der Lebenshaltungsindex um 3,5% gestiegen ist,
- weil in der Branche 3,5% mehr verdient wurde,
- weil ein Wachstum um 3,5% erzielt wurde,
- weil der Ertrag um 3,5% gesteigert wurde,
- weil die Mitarbeiter 3,5% mehr Lohn beziehen,
- weil Ihnen ein solches Konkurrenzangebot vorliegt.
- Zusätzlich: Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld (weil statusüblich, weil Sie nur ausnahmsweise in der Probezeit darauf verzichtet haben, weil diese Leistungen im Betrieb an alle Mitarbeiter gezahlt werden).
- Zusätzlich: Lebensversicherung/Riester-Rente (weil die gesetzliche Altersvorsorge nichts bringt).
- Zusätzlich: der Anspruch auf eine betriebliche Pensionszusage, sofern bisher noch kein Anspruch besteht bzw. eine Aufstockung der bestehenden Pensionszusage.
- Zusätzlich: Sonstige neue Leistungen (Vorsorge-Check, Handynutzung, Firmenwagen mit höherem Status).
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Welche weiteren „gute“ Argumente gibt es für eine Gehaltserhöhung … |
- weil dies … anders als im letzten Jahr ist (Lebenshaltungskostenindex, neue Aufgaben, mehr Arbeitszeit, mehr Personalverantwortung, höhere Fluktuation, mehr Ertrag, mehr Umsatz, mehr Wachstum, Kooperationen, neue Produkte),
- weil diese Aufgaben neu hinzugekommen sind (Controlling, regelmäßige Personalgespräche, Erweiterung des Planungshorizontes),
- weil wir unterdessen 500 viele Mitarbeiter haben,
- weil der Geschäftsführer 50 Tage jährlich auf Geschäftsreise war oder
- weil .….….….….….….….….….….….….….….. (Ihre persönlichen Gründe).
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„Sie erhalten doch eine Tantieme …“ |
.. die macht aber nur 5 % der Gesamtvergütung aus und kann damit die allgemeinen Steigerungen der Lebenshaltungskosten nicht ausgleichen |
„Ihre Forderungen sind überzogen …“ |
Gehen Sie Kompromisse ein – machen Sie Abstriche bei den Forderungen, die Ihnen ohnehin nicht viel bedeuten |