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Fussball-Hype: Wie Unternehmen Sport für sich nutzen

Sport ist „in”. Ganz beson­ders bei jün­ge­ren Mit­ar­bei­tern, also bei der für das Per­so­nal­re­crui­ting am meis­ten gesuch­ten Grup­pe. Sport-affi­ne Men­schen sind leis­tungs­ori­en­tiert und in der Regel gute Team-Play­er. Es lohnt sich also, in der Fir­ma „Sport­li­ches” för­dern. Nicht zuletzt die brei­te Begeis­te­rung um die aktu­el­le Fuß­ball WM 2018 in Russ­land belegt wie­der ein­drück­lich, wel­che Brei­ten­wir­kung Sport hat. Für Unter­neh­men ist das immer auch ein guter Ansatz, um den Mit­ar­bei­tern Zusatz­nut­zen anzu­bie­ten. Das geht mit der geziel­ten För­de­rung sport­li­cher Akti­vi­tä­ten, aber auch mit attrak­ti­ven Zusatz­an­ge­bo­ten rund um den Sport. Zum Bei­spiel: …E‑Bike statt Fir­men­wa­gen: Immer mehr Jun­ge ver­zich­ten auf ein eige­nes Fahr­zeug. Grün­de: Hohe Sprit- und Unter­halts­kos­ten. Die Park­flä­chen in den Innen­stadt-Berei­chen wer­den immer teu­rer. Aus­weg: Statt einem Fir­men­wa­gen über­las­sen immer mehr Fir­men ihren Mit­ar­bei­tern ein Fahr­rad. Seit es leis­tungs­fä­hi­ge und bezahl­ba­re E‑Bikes gibt mit deut­li­chem Trend nach oben. Seit 2013 gibt es bun­des­weit ein­heit­li­che Vor­ga­ben für die steu­er­li­che Behand­lung (Weg zur Arbeits­stät­te, pri­va­te Nut­zung, Ver­rech­nung beim Sach­be­zug).  Danach gilt: Der Vor­teil für die pri­va­te Nut­zung kann nach der sog. 1 % – Metho­de ermit­telt wer­den. Die pri­va­te Nut­zung des Fir­men-Fahr­ra­des für die Weg­stre­cke von der Woh­nung zur Arbeits­stät­te  bleibt voll­stän­dig lohn­steu­er­frei. Finan­ziert der Arbeit­neh­mer das E‑Bike (zum Teil) aus sei­nem Gehalt, muss er weni­ger Bei­trä­ge zur Sozi­al­ver­si­che­rung zah­len. Bei­spiel: Die GmbH über­lässt einem Mit­ar­bei­ter ein E‑Bike zum Kauf­preis von 2.000 EUR. Der Arbeit­neh­mer muss ledig­lich für 20 EUR zusätz­li­che Lohn­steu­er zah­len. Die GmbH kann die Umsatz­steu­er, die antei­li­ge AfA und die Betriebs­kos­ten (War­tung, Ver­si­che­rung) als Betriebs­aus­ga­ben abset­zen. Sie­he dazu auch: Für die Praxis.

  • Zuschuss zur Fit­ness: Seit 2008 sind Leis­tun­gen des Arbeit­ge­bers zur Ver­bes­se­rung des all­ge­mei­nen Gesund­heits­zu­stan­des und der betrieb­li­chen Gesund­heits­för­de­rung bis zu 500 EUR pro Mit­ar­bei­ter und Jahr steu­er­frei. Über­schrei­tet die Leis­tung des Arbeit­ge­bers den Betrag von 500 EUR, so ist ledig­lich der über­stei­gen­de Betrag steu­er- und sozialversicherungspflichtig.
  • Sport-Spon­so­ring: Der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) hat vor­ge­ge­ben, was Sie bei der Über­las­sung von Fuß­ball-Tickets an Geschäfts­freun­de ein­hal­ten müs­sen – wenn Sie nicht ris­kie­ren wol­len, dass das Finanz­amt nach­rech­net. „Weil mit der Ticket-Über­las­sung an einen Geschäfts­part­ner nicht der Fuß­ball­ver­ein son­dern der Geschäfts­part­ner begüns­tigt wird, liegt kein Spon­so­ring vor“, so das Gericht. Damit ist der Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug für das Fuß­ball-Ticket so nicht mög­lich (BFH, Urteil v. 17.2.2010, I R 79/08). Aber: Sie kön­nen Ihren Geschäfts­part­ner beschen­ken, z. B. mit einem Ticket für das nächs­te Heim­spiel. Ach­ten Sie dar­auf, dass das Geschenk nicht zu „luxu­ri­ös“ aus­fällt. Das Gesetz sieht hier einen Höchst­wert von 35 EUR pro Geschäfts­part­ner und Wirt­schafts­jahr vor (§ 4 Abs. 5 Satz 1, Nr. 1 EStG). Genau genom­men müss­ten Sie für jeden Geschäfts­part­ner ein Kon­to füh­ren, mit dem Sie die Höhe der Zuwen­dun­gen oder Geschen­ke erfas­sen. Am bes­ten infor­mie­ren Sie sich vor jeder Ein­la­dung eines Geschäfts­part­ners zu einem Sport­event in Ihrer Steu­er­ab­tei­lung oder beim Steu­er­be­ra­ter, ob das 35 EUR-Kon­tin­gent für den jewei­li­gen Geschäfts­part­ner schon aus­ge­reizt ist. Viel­leicht inter­es­siert sich Ihr Geschäfts­part­ner für Rand­sport­ar­ten. Dann kön­nen Sie sich z. B. mit einem 7 EUR-Ticket für Damen­bas­ket­ball über die Sai­son 5 mal zu einem Heim­spiel tref­fen und geschäft­li­che Neu­ig­kei­ten aus­tau­schen, ohne dass Sie die Steu­er fürch­ten müs­sen. Oder Sie mie­ten gleich eine gan­ze VIP-Lounge an und gehen beim ech­ten Spon­so­ring in die Vol­len (Spon­so­ring-Erlass, BMF-Schrei­ben vom 18.2.1998, IV B 2 – S 2144 – 40/98).
Unter­neh­men, die ihre Betriebs­stät­te in zen­tra­len Lagen ohne gute Nah­ver­kehrs­an­ge­bo­te haben, kön­nen gera­de jun­gen Mit­ar­bei­tern ein attrak­ti­ves Zusatz­an­ge­bot machen, das den Arbeits­platz noch wei­ter auf­wer­tet und damit die Fir­men­bin­dung stärkt. Unter­des­sen gibt es Dienst­leis­ter, die sich auf das Lea­sing von Fir­men­rä­dern spe­zia­li­siert haben und die einen Full­ser­vice rund ums Fahr­rad anbie­ten, von der War­tung, über die Finan­zie­rung bis zur Ver­si­che­rung (z. B. die Fir­ma Lea­se­R­ad GmbH – soeben wie­der mit dem Job­mo­tor-Award für 30% mehr Mit­ar­bei­ter aus­ge­zeich­net – unter https://www.jobrad.org – mit bun­des­weit fast 1.000 Kun­den, u. a. Com­merz­bank, Badenova).

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