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Volkelt-Briefe

Aktuell: Frist für Lohnsteuerumstellung auf elektronisches Verfahren geht in die Verlängerung

Stimmt der Bun­des­rat in sei­ner Sit­zung vom 22. März nicht dem modi­fi­zier­ten Vor­schlag für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 zu, …

kön­nen die meis­ten Unter­neh­men die Umstel­lung auf das elek­tro­ni­sche Lohn­steu­er­ver­fah­ren nicht mehr leis­ten. Laut DIHT wird dann eine Ver­län­ge­rung der Über­gangs­frist kom­men. U. E. kön­nen Sie davon aus­ge­hen, dass das bis­he­ri­ge Mel­de­ver­fah­ren für die Lohn­steu­er über den 31.12.2013 Bestand haben wird. Wir hal­ten Sie auf dem Lau­fen­den (Ent­wurf für ein Amts­hil­fe­richt­li­nie-Umset­zungs­ge­setz vom 6.2.2013).

Für die Pra­xis: Laut Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 und auch jetzt nach dem Amts­hil­fe­richt­li­nie-Umset­zungs­­­ge­setz sol­len die Ände­run­gen im Lohn­steu­er-Anmel­de­ver­fah­ren bereits im lau­fen­den Geschäfts­jahr anzu­wen­den sein. Mit dem Gesetz sol­len zwar in ers­ter Linie-EU-Rechts­­an­pas­sun­gen in deut­sches Recht umge­setzt wer­den. Den­noch ist nicht davon aus­zu­ge­hen, dass der Bun­des­rat zustim­men wird.

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