Stimmt der Bundesrat in seiner Sitzung vom 22. März nicht dem modifizierten Vorschlag für das Jahressteuergesetz 2013 zu, …
können die meisten Unternehmen die Umstellung auf das elektronische Lohnsteuerverfahren nicht mehr leisten. Laut DIHT wird dann eine Verlängerung der Übergangsfrist kommen. U. E. können Sie davon ausgehen, dass das bisherige Meldeverfahren für die Lohnsteuer über den 31.12.2013 Bestand haben wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden (Entwurf für ein Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 6.2.2013).
Für die Praxis: Laut Jahressteuergesetz 2013 und auch jetzt nach dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz sollen die Änderungen im Lohnsteuer-Anmeldeverfahren bereits im laufenden Geschäftsjahr anzuwenden sein. Mit dem Gesetz sollen zwar in erster Linie-EU-Rechtsanpassungen in deutsches Recht umgesetzt werden. Dennoch ist nicht davon auszugehen, dass der Bundesrat zustimmen wird.