Das Beratungsunternehmen PwC hat zmu Thema Interims-Fremd-Manager in Familien-GmbHs konkrete Zahlen vorgelegt (PwC-Studie: „Family Business Survey“). Ergebnisse: …
In 86% der befragten Familienunternehmen sitzen Familienmitglieder in der Geschäftsleitung. In 26% der Unternehmen arbeiten Familienmitglieder ohne Leitungsfunktion im Unternehmen mit. Fast zwei Drittel der Familienunternehmen beschäftigen Fremd-Geschäftsführer in der Geschäftsleitung. In 10% der Familienunternehmen besitzt der Fremd-Geschäftsführer eine Beteiligung am Unternehmen. Mehr als 75% der Familienunternehmen wollen auch in Zukunft keine Anteile an Fremd-Geschäftsführer abgeben.
Für die Praxis: Zwar ist eine beliebige Stückelung der GmbH-Anteile möglich. Das ist aber umständlich. Besser ist es, wenn der Fremd-Geschäftsführer z. B. mit einer Stillen Beteiligung am Unternehmen einsteigt. Diese kann im Laufe der Jahre aufgestockt werden, z. B. durch die Umwandlung von Tantieme-Ansprüchen. Im nächsten Schritt kann dann – z. B. im Wege einer Kapitalerhöhung – die Stille Beteiligung in einen echten GmbH-Anteil gewandelt werden. Vorteil: Der Fremd-Geschäftsführer hat die Perspektive dafür, dass sein Engagement in eine Beteiligung mündet. Die Familien-Mitglieder haben die Sicherheit, dass Sie einen Geschäftspartner beteiligen, mit dem sie bereits jahrelange gemeinsame Erfahrungen gemacht haben.