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Volkelt-Briefe

Fremd-Geschäftsführer: Kaum Beteiligungsmöglichkeiten an Familien-GmbHs

Das Bera­tungs­un­ter­neh­men PwC hat zmu The­ma Inte­rims-Fremd-Mana­ger in Fami­li­en-GmbHs kon­kre­te Zah­len vor­ge­legt (PwC-Stu­die: „Fami­ly Busi­ness Sur­vey“). Ergebnisse: …

In 86% der befrag­ten Fami­li­en­un­ter­neh­men sit­zen Fami­li­en­mit­glie­der in der Geschäfts­lei­tung. In 26% der Unter­neh­men arbei­ten Fami­li­en­mit­glie­der ohne Lei­tungs­funk­ti­on im Unter­neh­men mit. Fast zwei Drit­tel der Fami­li­en­un­ter­neh­men beschäf­ti­gen Fremd-Geschäfts­füh­rer in der Geschäfts­lei­tung. In 10% der Fami­li­en­un­ter­neh­men besitzt der Fremd-Geschäfts­füh­rer eine Betei­li­gung am Unter­neh­men. Mehr als 75% der Fami­li­en­un­ter­neh­men wol­len auch in Zukunft kei­ne Antei­le an Fremd-Geschäfts­füh­rer abgeben.

Für die Pra­xis: Zwar ist eine belie­bi­ge Stü­cke­lung der GmbH-Antei­le mög­lich. Das ist aber umständ­lich. Bes­ser ist es, wenn der Fremd-Geschäfts­­­füh­rer z. B. mit einer Stil­len Betei­li­gung am Unter­neh­men ein­steigt. Die­se kann im Lau­fe der Jah­re auf­ge­stockt wer­den, z. B. durch die Umwand­lung von Tan­tie­me-Ansprü­chen. Im nächs­ten Schritt kann dann – z. B. im Wege einer Kapi­tal­erhö­hung – die Stil­le Betei­li­gung in einen ech­ten GmbH-Anteil gewan­delt wer­den. Vor­teil: Der Fremd-Geschäfts­füh­rer hat die Per­spek­ti­ve dafür, dass sein Enga­ge­ment in eine Betei­li­gung mün­det. Die Fami­li­en-Mit­glie­der haben die Sicher­heit, dass Sie einen Geschäfts­part­ner betei­li­gen, mit dem sie bereits jah­re­lan­ge gemein­sa­me Erfah­run­gen gemacht haben.

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