Die Sommerferien sind in den meisten Unternehmen abgeschlossen. Der bevorstehende Herbst mit den schönen Spätsommer-Tagen – wenn alle Mitarbeiter/innen wieder an Bord sind – ist ein guter Anlass, um ihnen auch einmal im privaten Rahmen „Dankeschön“ zu sagen. Die so angebotene private Nähe zur Unternehmensleitung wird von den meisten Mitarbeitern als Anerkennung und Wertschätzung empfunden. An den Kosten dafür können Sie sogar das Finanzamt beteiligen. So kann der angestellte Geschäftsführer (Fremd-Geschäftsführer) die Kosten z. B. für ein Gartenfest in seinem Privathaus steuerlich als Werbungskosten absetzen. Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung: …
- Der angestellte Geschäftsführer ohne eigene Beteiligung an der Firma lädt ausschließlich Angestellte ein.
- Familienangehörige der Mitarbeiter sind nicht geladen und nicht anwesend.
Bezieht der Geschäftsführer neben seinem Festgehalt eine Tantieme (hier: die Tantieme macht 2/3 seiner Gesamtbezüge aus), dient die Feier zum Dienstjubiläum dem Erhalt der Tantieme (so zuletzt BFH-Urteil vom 21.3.2007, VI R 25/03).