Wie schnell aus politischen Überlegungen ganz praktische gesetzliche Eingriffe werden, zeigen uns jetzt auch die Franzosen. Kurz nach der Amtsübernahme macht Präsident Hollande Nägel mit Köpfen: Die Gehälter der Geschäftsführer von staatlichen Unternehmen werden auf 450.000 € im Jahr gedeckelt. Die Regelung soll noch in 2012, spätestens aber in 2013 umgesetzt werden. Auch Abfindungszahlungen und Zusatzleistungen werden reguliert. Bereits seit 2008 gibt es auch hierzulande Pläne …
der SPD, die Manager-Gehälter zu begrenzen. Konkret wird hier eine Höchstgrenze von 500.000 € genannt. Aber wie auch in Frankreich ist eine solche Begrenzung nur in Unternehmen durchzusetzen, in denen der Staat Gesellschafter ist oder über den Aufsichtsrat bestimmen kann (z. B. kommunale GmbHs). Sie müssen davon ausgehen, dass eine solche Vorgabe auch Wirkungen auf die in privaten Unternehmen gezahlten Gehälter haben wird. Und zwar über das Finanzamt. Argument: Eins solche Gehalts-Obergrenze wird dann in Zukunft bei der Bewertung der steuerlichen Angemessenheit berücksichtigt werden (vgl. zuletzt Nr. 8/2009).
Für die Praxis: Der Regierungswechsel in Frankreich und die schnelle Umsetzung der Pläne der bisherigen Opposition zeigen, wie schnell eine Änderung der Politik möglich ist. Vieles deutet darauf hin, dass es auch in Deutschland 2013 zu einem Regierungswechsel kommen wird. Das Thema „Einkommensverteilung“ zieht bei vielen Wählern. Steht das erst einmal im offiziellen Wahlprogramm der SPD kann das auch bei uns sehr schnell kommen. Zunächst gilt aber: Auch Geschäftsführer in öffentlich-rechtlichen GmbHs haben einen Rechtsanspruch auf die im Anstellungsvertrag vereinbarte Vergütung. Kürzungen entsprechen einer Änderungskündigung und sind nur unter den dafür geltenden rechtlichen Bestimmungen möglich (ordentliche Kündigung bzw. Einvernehmliche Änderung).