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Frankreich macht ernst: Höchstgrenzen für Geschäftsführer-Gehälter

Wie schnell aus poli­ti­schen Über­le­gun­gen ganz prak­ti­sche gesetz­li­che Ein­grif­fe wer­den, zei­gen uns jetzt auch die Fran­zo­sen. Kurz nach der Amts­über­nah­me macht Prä­si­dent Hol­lan­de Nägel mit Köp­fen: Die Gehäl­ter der Geschäfts­füh­rer von staat­li­chen Unter­neh­men wer­den auf 450.000 € im Jahr ge­deckelt. Die Rege­lung soll noch in 2012, spä­tes­tens aber in 2013 umge­setzt wer­den. Auch Abfin­dungs­zah­lun­gen und Zusatz­leis­tun­gen wer­den regu­liert. Bereits seit 2008 gibt es auch hier­zu­lan­de Pläne …

der SPD, die Mana­ger-Gehäl­ter zu begren­zen. Kon­kret wird hier eine Höchst­gren­ze von 500.000 € genannt. Aber wie auch in Frank­reich ist eine sol­che Begren­zung nur in Unter­neh­men durch­zu­set­zen, in denen der Staat Gesell­schaf­ter ist oder über den Auf­sichts­rat bestim­men kann (z. B. kom­mu­na­le GmbHs). Sie müs­sen davon aus­ge­hen, dass eine sol­che Vor­ga­be auch Wir­kun­gen auf die in pri­va­ten Unter­neh­men gezahl­ten Gehäl­ter haben wird. Und zwar über das Finanz­amt. Argu­ment: Eins sol­che Gehalts-Ober­­gren­ze wird dann in Zukunft bei der Bewer­tung der steu­er­li­chen Ange­mes­sen­heit berück­sich­tigt wer­den (vgl. zuletzt Nr. 8/2009).

Für die Pra­xis: Der Regie­rungs­wech­sel in Frank­reich und die schnel­le Umset­zung der Plä­ne der bis­he­ri­gen Oppo­si­ti­on zei­gen, wie schnell eine Ände­rung der Poli­tik mög­lich ist. Vie­les deu­tet dar­auf hin, dass es auch in Deutsch­land 2013 zu einem Regie­rungs­wech­sel kom­men wird. Das The­ma „Ein­kom­mens­ver­tei­lung“ zieht bei vie­len Wäh­lern. Steht das erst ein­mal im offi­zi­el­len Wahl­pro­gramm der SPD kann das auch bei uns sehr schnell kom­men. Zunächst gilt aber: Auch Geschäfts­füh­rer in öffent­lich-recht­li­chen GmbHs haben einen Rechts­an­spruch auf die im Anstel­lungs­ver­trag ver­ein­bar­te Ver­gü­tung. Kür­zun­gen ent­spre­chen einer Ände­rungs­kün­di­gung und sind nur unter den dafür gel­ten­den recht­li­chen Bestim­mun­gen mög­lich (ordent­li­che Kün­di­gung bzw. Ein­ver­nehm­li­che Änderung).

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