Bleibt der Rechtsträger eines Unternehmens erhalten und ändert dieser lediglich seine Rechtsform, spricht man von einem Formwechsel. Das beinhaltet die Umwandlung z. B. einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft und umgekehrt. Mit einem Formwechsel sind regelmäßig steuerliche Folgen verbunden, so dass es sich empfiehlt ein Steuergutachten einzuholen. Zum Formwechsel notwendig ist ein Beschluss der Anteilsinhaber, die anschließend Anteilsinhaber auch der neuen Rechtsform bleiben.
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