Zahlt die GmbH eine Leasing-Sonderzahlung für den Firmenwagen des GF, dann wird die Lohnsteuer für die Sonderzahlung anteilig auf die gesamt Laufzeit des Leasingvertrages verteilt. Sie ist entgegen der Auffassung der Finanzbehörden nicht einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit zu entrichten (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.12.2013, 9 K 9224/10, Revision zugelassen).
Der Geschäftsführer hatte im ersten Jahr der Anschaffung die private Nutzung per Fahrtenbuch belegt. Nach Umlage der Leasing-Sonderzahlung auf 36 Monate ermittelte die GmbH einen Kilometersatz von 1,08 EUR für den lohnsteuerlichen Vorteil beim Geschäftsführer. Danach wechselte der GF auf die 1%-Methode. Dann wird eine Sonderzahlung ohnehin steuerlich nicht mehr berücksichtigt. Das Aktenzeichen für das anhängige BFH-Verfahren liegt noch nicht vor. Interessant ist die Konstruktion: Zunächst Führung per Fahrtenbuch, um den 90%-Nachweis einer betrieblichen Nutzung für den beanspruchten Investitionsabzugsbetrag zu erbringen. Anschließend Umstellung auf die 1%-Methode.