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Firmenwagen: Weniger Lohnsteuer bei Leasing-Sonderzahlung

Zahlt die GmbH eine Lea­sing-Son­der­zah­lung für den Fir­men­wa­gen des GF, dann wird die Lohn­steu­er für die Son­der­zah­lung antei­lig auf die gesamt Lauf­zeit des Lea­sing­ver­tra­ges ver­teilt. Sie ist ent­ge­gen der Auf­fas­sung der Finanz­be­hör­den nicht ein­ma­lig zu Beginn der Ver­trags­lauf­zeit zu ent­rich­ten (FG Ber­lin-Bran­den­burg, Urteil vom 11.12.2013, 9 K 9224/10, Revi­si­on zugelassen).

Der Geschäfts­füh­rer hat­te im ers­ten Jahr der Anschaf­fung die pri­va­te Nut­zung per Fahr­ten­buch belegt. Nach Umla­ge der Lea­sing-Son­der­zah­lung auf 36 Mona­te ermit­tel­te die GmbH einen Kilo­me­ter­satz von 1,08 EUR für den lohn­steu­er­li­chen Vor­teil beim Geschäfts­füh­rer. Danach wech­sel­te der GF auf die 1%-Methode. Dann wird eine Son­der­zah­lung ohne­hin steu­er­lich nicht mehr berück­sich­tigt. Das Akten­zei­chen für das anhän­gi­ge BFH-Ver­fah­ren liegt noch nicht vor. Inter­es­sant ist die Kon­struk­ti­on: Zunächst Füh­rung per Fahr­ten­buch, um den 90%-Nachweis einer betrieb­li­chen Nut­zung für den bean­spruch­ten Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag zu erbrin­gen. Anschlie­ßend Umstel­lung auf die 1%-Methode.

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