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Firmenwagen: Nach AfA-Ende lohnt es, wenn SIE genau zu rechnen

Längst nicht alle Geschäfts­füh­rer, die neu im Geschäft sind und die Buch­hal­tung per Soft­ware erstel­len, nut­zen den Kos­ten­de­ckel zu Pri­vat-Nut­zung des Fir­men­wa­gens. Danach gilt:Der Lohn­steu­er-Vor­teil nach der 1%-Methode nur so hoch sein wie die tat­säch­li­chen monat­li­chen Kos­ten für den Fir­men­wa­gen. Bei­spiel: Anschaf­fungs­kos­ten 60.000 EUR. Jähr­licher lohn­steu­er­li­cher Vor­teil nach der 1%-Methode: 7.200 EUR. Tat­säch­li­che lau­fen­de Kos­ten für AfA (0), Sprit, Ver­si­che­rung usw. 5.800 EUR. Das Finanz­amt darf dann den lohn­steu­er­li­chen Vor­teil ledig­lich mit 5.800 EUR pro Jahr anset­zen (Quel­le: zuletzt im BMF-Schrei­ben vom 18.11.2009, IV C 6 – S 2177/07/10004, Rz. 18 Kostendeckelung).

Wer den Fir­men­wa­gen nicht per Steu­er­be­ra­ter opti­miert, ist gut bera­ten ein­mal selbst nach­zu­rech­nen und nicht ein­fach nur nach der 1%-Regelung zu ver­steu­ern. In der Regel lohnt das bei teu­ren Fahr­zeu­gen (bei denen die 1%-Regel zuschlägt), die abge­schrie­ben sind, die einen nied­ri­gen Sprit­ver­brauch haben und für die nur gerin­ge Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge gezahlt werden.

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