Längst nicht alle Geschäftsführer, die neu im Geschäft sind und die Buchhaltung per Software erstellen, nutzen den Kostendeckel zu Privat-Nutzung des Firmenwagens. Danach gilt: … Der Lohnsteuer-Vorteil nach der 1%-Methode nur so hoch sein wie die tatsächlichen monatlichen Kosten für den Firmenwagen. Beispiel: Anschaffungskosten 60.000 EUR. Jährlicher lohnsteuerlicher Vorteil nach der 1%-Methode: 7.200 EUR. Tatsächliche laufende Kosten für AfA (0), Sprit, Versicherung usw. 5.800 EUR. Das Finanzamt darf dann den lohnsteuerlichen Vorteil lediglich mit 5.800 EUR pro Jahr ansetzen (Quelle: zuletzt im BMF-Schreiben vom 18.11.2009, IV C 6 – S 2177/07/10004, Rz. 18 Kostendeckelung).
Wer den Firmenwagen nicht per Steuerberater optimiert, ist gut beraten einmal selbst nachzurechnen und nicht einfach nur nach der 1%-Regelung zu versteuern. In der Regel lohnt das bei teuren Fahrzeugen (bei denen die 1%-Regel zuschlägt), die abgeschrieben sind, die einen niedrigen Spritverbrauch haben und für die nur geringe Versicherungsbeiträge gezahlt werden.