Wir hatten dazu berichtet: Auch das Landgericht (LG) Köln hatte ein Autohaus zur Rücknahme eines gebraucht erworbenen VW Eos 2.0 TDI mit dem Motor EA 189 verpflichtet (vgl. Nr. 13/2018). Jetzt hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln das Urteil bestätigt: Das Autohaus muss den Wagen zurücknehmen und den Kaufpreis minus Nutzungswertersatz (hier: 8 Cent pro gefahrenem Kilometer) erstatten. Begründung: Das Fahrzeug mit Schummel-Software ist „mangelhaft” (OLG Köln, Urteil v. 28.5.2018, 27 U 13/17).
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