Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat jetzt erstmals in dieser Form bestätigt, dass es sich bei der Manipulation der Abgastechnologie um eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Kunden handelt. Das dürfte zu weiteren Schadensersatzprozessen in Sachen Dieselgate führen und die rechtliche Handhabung in Deutschland auf neue juristische Füße stellen. Wir halten Sie auf dem Laufenden (OLG Oldenburg, Beschluss v. 19.6.2018, 2 U 9/18).