Sind im Haushalt des Geschäftsführers private Pkw verfügbar, kann der Geschäftsführer die Lohnsteuer für den Firmenwagen einsparen, wenn er Fahrtenbuch führt und damit nachweist, dass keine privaten Fahrten mit dem Pkw unternommen werden. Für einen repräsentativen Firmenwagen (z. B. Audi A 6 mit Anschaffungskosten von 80.000 €) spart der Geschäftsführer damit Monat für Monat bis zu 400 EUR Lohnsteuer. …
Die Crux: Hat das Finanzamt den geringsten Anhaltspunkt dafür, dass der Wagen trotzdem privat genutzt wird, wird nachträglich versteuert und der Lohnsteuer-Vorteil ist dahin. Dazu gibt es jetzt ein interessantes Urteil des BFH, das Sie in einem solchen Fall sogar entlasten kann. Nämlich dann, wenn es nur einen Zeugen gibt. Dazu heißt es im Urteil: „Ein einzelner Zeuge kann nicht zum Nachweis der (vollständigen) Privatnutzung eines PKWs benannt werden“ (BFH, Urteil vom 1.12.2015, X B 29/15). Konkret bedeutet das:
- Es genügt nicht als Nachweis für eine ausschließlich geschäftliche Nutzung des Firmenwagens, wenn Sie dazu nur einen Zeugen (Ehefrau) benennen können.
- Umgekehrt kann man daraus schließen: Es genügt auch nicht zum Nachweis der privaten Nutzung, wenn das Finanzamt dafür einen einzigen Zeugen aufbietet.
- Wichtig ist aber, dass die private Nutzung im Anstellungsvertrag nicht zugelassen ist und dass Sie das Fahrtenbuch lückenlos führen. Wichtig ist auch, dass das Fahrtenbuch den finanzamtlichen Vorgaben genügt.