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Volkelt-Briefe

Finanzen privat/geschäftlich: Cash-GmbH – der durchschnittliche Geldbestand zählt

Die Bun­des­re­gie­rung wird noch vor der Bun­des­tags­wahl die Cash-GmbH abschaf­fen. Danach wird das FA in Zukunft prüfen, …

ob der Geld­be­stand zum Zeit­punkt der Über­tra­gung vom durch­schnitt­li­chen Geld­be­stand abweicht. Stellt das FA inner­halb der letz­ten 5 Jah­re signi­fi­kan­te Abwei­chun­gen vor, ist die Ein­stu­fung als Erb­schaft­steu­er frei­es Betriebs­ver­mö­gen gefähr­det. Beträ­ge über dem Durch­schnitts­wert wer­den mit Erb­schaft­steu­er belas­tet (Gesetz­ent­wurf vom 4.4.2013).

Für die Pra­xis: Den Steu­er­vor­teil kön­nen Sie vor­aus­sicht­lich nur noch bis zum Inkraft­tre­ten der jetzt ein­ge­brach­ten Geset­zes­än­de­rung nut­zen. Wer das Modell in Zukunft zum Ein­spa­ren von Erb­schaft­steu­er nut­zen will, muss „in lan­gen Zyklen“ pla­nen – mit dem damit ver­bun­de­nen Risi­ko, dass pri­va­tes Ver­mö­gen (Dar­le­hen) als Betriebs­ver­mö­gen in die Haf­tung ein­be­zo­gen wer­den muss.

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