Die Bundesregierung wird noch vor der Bundestagswahl die Cash-GmbH abschaffen. Danach wird das FA in Zukunft prüfen, …
ob der Geldbestand zum Zeitpunkt der Übertragung vom durchschnittlichen Geldbestand abweicht. Stellt das FA innerhalb der letzten 5 Jahre signifikante Abweichungen vor, ist die Einstufung als Erbschaftsteuer freies Betriebsvermögen gefährdet. Beträge über dem Durchschnittswert werden mit Erbschaftsteuer belastet (Gesetzentwurf vom 4.4.2013).
Für die Praxis: Den Steuervorteil können Sie voraussichtlich nur noch bis zum Inkrafttreten der jetzt eingebrachten Gesetzesänderung nutzen. Wer das Modell in Zukunft zum Einsparen von Erbschaftsteuer nutzen will, muss „in langen Zyklen“ planen – mit dem damit verbundenen Risiko, dass privates Vermögen (Darlehen) als Betriebsvermögen in die Haftung einbezogen werden muss.