Bisher mussten Kunden der Deutschen Bank bereits bei jeder noch so geringfügigen Überziehung eines Kontos vierteljährlich eine Pauschalgebühr zahlen (hier: 6,90 EUR). Dazu das Oberlandesgericht Frankfurt: Die Berechnung einer Pauschalgebühr ist … sittenwidrig und damit nicht zulässig (OLG Frankfurt, Urteil vom 4.12.2014, 1 U 170/13).
Überzieht ein Kunde sein Girokonto über das vereinbarte Dispolimit hinaus, fordert die Deutsche Bank dafür bisher einen Zinssatz von 15,70 Prozent, mindestens aber 6,90 EUR im Quartal. Wer zum Beispiel sein Dispolimit fünf Tage lang um 10 EUR überzieht, müsste bei einem Zinssatz von 15,70 Prozent eigentlich nur 2 Cent Überziehungszinsen zahlen. Wermutstropfen: Die Deutsche Bank hat Revision eingelegt und wird das Urteil vom BGH überprüfen lassen. Es wird also noch eine Zeit dauern, bis die Bank Rückforderungsansprüche tatsächlich verrechnen muss.