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Volkelt-Briefe

Finanzen: Gestundete Gesellschafter-Forderung wird zum Darlehen

Wird die aus einem übli­chen Aus­tausch­ge­schäft (Ver­kauf) her­rüh­ren­de For­de­rung eines Gesell­schaf­ters über einen Zeit­raum von mehr als drei Mona­ten zuguns­ten der GmbH gestun­det, han­delt es sich um eine „dar­le­hens­glei­che For­de­rung”. Fol­ge: In der wirt­schaft­li­chen Kri­se der GmbH gel­ten die Vor­ga­ben für Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen. Die For­de­rung wird nach­ran­gig behan­delt und kann über ein Jahr rück­wir­kend ein­ge­for­dert wer­den (BGH, Urteil v. 11.7.2019, IX ZR 210/18).

Die Drei­mo­nats­frist soll­ten Sie auch dann beach­ten, wenn der Gesell­schaf­ter Bera­tungs­leis­tun­gen für die GmbH erbringt, die nicht wie ver­ein­bart ter­min­ge­recht ver­gü­tet wer­den, son­dern zunächst als For­de­rung aus­ge­wie­sen werden.

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