Führt die mit dem (Gesellschafter-) Geschäftsführer vereinbarte Umsatz-Tantieme nicht zur systematischen Absaugung des GmbH-Gewinns, darf das Finanzamt diese Zahlung nicht als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nachträglich versteuern (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8.4.2014, 6 K 6216/12). Was tun?
Der Gesellschafter-Geschäftsführer bezog ein niedriges Grundgehalt (hier: 3.400 EUR) und zusätzlich eine Umsatz- (hier: 0,5 % des Monatsumsatzes) und eine Gewinn-Tantieme (hier: 7 % des Bilanzgewinns). In einer solchen Kombination ist laut Finanzgericht nicht anzunehmen, dass die Geschäfte auf Kosten des GmbH-Gewinns manipuliert werden können. Gehen Sie aber davon aus, dass die Finanzämter bereits bei einer geringfügig höher angesetzten Umsatz-Tantieme schnell wieder auf vGA entscheiden, um eine weiteres FG-Urteil zu erzwingen.