Kategorien
Volkelt-Briefe

Finanzamt: Vorsicht bei Umsatz-Tantieme für den Geschäftsführer

Führt die mit dem (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rer ver­ein­bar­te Umsatz-Tan­tie­me nicht zur sys­te­ma­ti­schen Absau­gung des GmbH-Gewinns, darf das Finanz­amt die­se Zah­lung nicht als ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung (vGA) nach­träg­lich ver­steu­ern (FG Ber­lin-Bran­den­burg, Urteil vom 8.4.2014, 6 K 6216/12). Was tun?

Der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer bezog ein nied­ri­ges Grund­ge­halt (hier: 3.400 EUR) und zusätz­lich eine Umsatz- (hier: 0,5 % des Monats­um­sat­zes) und eine Gewinn-Tan­tie­me (hier: 7 % des Bilanz­ge­winns). In einer sol­chen Kom­bi­na­ti­on ist laut Finanz­ge­richt nicht anzu­neh­men, dass die Geschäf­te auf Kos­ten des GmbH-Gewinns mani­pu­liert wer­den kön­nen. Gehen Sie aber davon aus, dass die Finanz­äm­ter bereits bei einer gering­fü­gig höher ange­setz­ten Umsatz-Tan­tie­me schnell wie­der auf vGA ent­schei­den, um eine wei­te­res FG-Urteil zu erzwingen.

Schreibe einen Kommentar